UPDATE 06.04.22 Gegendarstellung zum nachweislich fehlerhaften Bericht „Acht Tore in Brake begeistern die Fans“ im Lokalsportteil der Neuen Westfälischen Zeitung von Montag, den 28.03.2022
Update vom 06.04.2022
Die Neue Westfälische Zeitung hat im Lokalsportteil der Ausgabe
vom 06.04.2022 eine Berichtigung zum fälschlichen Bericht
vom 28.03.2022 abgedruckt. Wir sagen Danke für die Richtigstellung
und nehmen die Entschuldigung an.
30.03.2022
Da der Verein in den letzten drei Tagen vermehrt auf diesen nachweislich, journalistisch
schlecht recherchierten und falschen Bericht angesprochen wurde und die fehlerhafte Berichterstattung
den Verein in ein schlechtes Licht gerückt hat, möchten wir wie folgt faktenbasiert gegendarstellen.
In eigener Sache nehmen wir wie folgt Bezug auf den Artikel in dem mehrere Passagen inhaltlich
nachweislich falsch sind:
Zitat aus dem Bericht der NW vom 28.03.2022:
Das Derby hatte besondere Vorzeichen. Es wurde auf Antrag des SC Hicret von einem Schiedsrichter-Gespann
geleitet und zudem stand es unter Verbandsaufsicht. Dies hatte den Grund, dass es im Zusammenhang mit
dem TuS Brake beim Spiel gegen Türkgücü Gütersloh zu rassistischen Aussagen gekommen sein soll.
Das Urteil des Sportgerichts diesbezüglich ist noch nicht rechtskräftig….Zitatende
1. Falschaussage:
Nicht der SC Hicret hat ein Schiedsrichtergespann angefordert, sondern der TuS Brake,
was eindeutig belegt werden kann.
2. Falschaussage:
Des Weiteren heißt es in dem Bericht: „In Rede stehen soll jedoch eine
Geldstrafe in Höhe von 1.000 € zusätzlich der Abzug von drei Punkten.
Der TuS Brake soll Rechtsmittel eingelegt haben.“
In dem genannten Verfahren GEGEN Türkgücü Gütersloh und NICHT GEGEN den
TuS Brake geht es um „grob unsportliches Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter
und gegnerischen Zuschauern (Frauen und Kinder) durch Spieler und Anhänger
Türkgücü Gütersloh, die während des Auswärtsspiels am 14.11.2021 bei
Türkgücü Gütersloh stattgefunden haben.
Hier gibt es ein mittlerweile rechtkräftiges Urteil, nachdem zunächst von
Seiten Türkgücü Gütersloh Einspruch eingelegt wurde.
In dem Bericht wird suggeriert, dass es in dem genannten Verfahren
(1.000,00 € und 3 Punkte Abzug für den TuS Brake) um rassistische
Aussagen aus dem Fanlager des TuS Brake gehen soll.
Dem ist aber nicht so.
3. Falschaussage:
Das Urteil ist rechtskräftig seit dem 06.03.2022.
Die Lokalredaktion der NW-Gütersloh hat unmittelbar nach Erscheinen
des besagten Artikels ebenfalls am 28.03.2022 bereits über das rechtskräftige
Urteil gegen Türkgücü Gütersloh auf seinem ONLINE-Portal berichtet.
4. Falschaussage:
Das Spiel stand nicht unter Verbandsaufsicht.
3 Sätze…4 Fehler! Ziemlich viele falsche Informationen, wie wir finden!
Und hier noch ein klares Statement in diesem Zusammenhang:
Wir distanzieren uns von jeglichen fremdenfeindlichen Gedankengut.
Beim TuS Brake handelt es sich nachweislich um einen Sportverein
der in seinen Werten gerade den integrativen Gedanken priorisiert
und das fängt bei uns bei den Bambinis und Minikickern an.
Der Vorstand des TuS Brake von 1896 e.V.