Allgemein

Achtung: UPDATE 04.03.2022 | Neue Corona-Schutzverordnung greift! 3G-Regelung für alle Aktiven und Besucher der KüchenTrend-Sport-Arena Brake

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage
der CoronaSchVO NRW vom 04.03.2022

Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen
für den Vereinssport:

Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und
„Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“
sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.
Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen
    im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten
    Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen
einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert,
sich impfen zu lassen.

Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf,
weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer-Regelungen
Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Bei Veranstaltungen im Freien unter 1000 teilnehmenden Personen
    besteht keine Maskenpflicht.
  • Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf
    die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen
    hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen.
    Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
  • Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.)
    werden nicht mitgezählt.
  • Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze
    vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Mehr als 1000 Personen draußen:

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 75% der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 25.000 Personen zugelassen.

Mehr als 1000 Personen drinnen:

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

Hinweise zu den Zuschauerregeln

  • Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige
    Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben,
    siehe hierzu das »Merkblatt des Gesundheitsministeriums.
  • Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten
    Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert
    und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
  • Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen,
    um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen,
    die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen

Quelle: Landessportbund NRW

Weitere Detailinformationen entnehmt bitte den folgenden Verordnungen.

Coronaregeln gemäß § 47a SpO/WDFV für den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e. V.
(Stand: 04.03.2022)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung
– CoronaSchVO) Vom 11. Januar 2022
in der ab dem 4. März 2022 gültigen Fassung
(wesentliche Änderungen gegenüber der vorangegangenen Fassung gelb markiert)

Hygienekonzept – TuS Brake

Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf durch die Vereinsführung.
Wir danken für Euer Verständnis und das solidarische Verhalten im Voraus.

Der Abteilungsvorstand